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Die EU-Kommission hat vorläufige Maßnahmen vorgeschlagen, um Googles Datenteilung mit Dritten unter dem Digital Markets Act zu regeln. Betroffen sind auch berechtigte Anbieter, darunter KI-Chatbots mit Suchfunktionen, was den Zugang zu Suchdaten in Europa neu ordnen könnte.
Die Europäische Kommission hat am 16. April vorläufige Maßnahmen zu Googles Datenteilung mit Drittanbietern unter dem Digital Markets Act vorgestellt. Ziel ist es, den Zugang zu Suchdaten für berechtigte Anbieter klarer zu regeln.
Der Vorschlag betrifft nach Angaben der Kommission auch Anbieter wie KI-Chatbots mit Suchfunktionen. Damit rückt eine zentrale Infrastrukturfrage in den Fokus, die für neue KI-Produkte in Europa relevant sein dürfte.
Im Kern geht es um die Frage, wer auf welche Suchdaten zugreifen darf und unter welchen Bedingungen. Für den Markt könnte das die Spielregeln für datengetriebene KI-Dienste in der EU spürbar verschieben.
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Die Kommission hat am 27. April vorläufige Maßnahmen zur Interoperabilität von Googles Android vorgelegt und bittet um Rückmeldungen. Ziel ist mehr Wahl bei KI-Diensten, die sich in das Smartphone integrieren und Aufgaben ausführen können.
Der Entwurf soll klären, wann KI-Systeme unter die strengeren Regeln des AI Act fallen. Für Unternehmen in Europa dürfte das die bislang unklare Grenze zwischen regulierter und nicht regulierter KI etwas schärfer ziehen.
Brüssel rückt zentrale Infrastruktur damit stärker ins Zentrum der Tech-Aufsicht. Für Anbieter entlang der KI-Wertschöpfungskette könnte das neue Vorgaben bei Rechenleistung, Zugang und Marktmacht bedeuten.
Die Europäische Kommission hat mit dem EUIPO ein Abkommen geschlossen, das die Durchsetzung des Digital Services Act bei Urheberrechtsverletzungen enger verzahnen soll. Im Fokus stehen sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen sowie Risiken rund um Piraterie, Fälschungen und andere IP-Verstöße.
Die Kommission plant, den DMA auf Cloud- und KI-Dienste auszuweiten. Große Anbieter wie Amazon, Microsoft und Alphabet müssten sich damit auf zusätzliche Vorgaben bei Marktverhalten und Interoperabilität einstellen.