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Die Kommission hat am 27. April vorläufige Maßnahmen zur Interoperabilität von Googles Android vorgelegt und bittet um Rückmeldungen. Ziel ist mehr Wahl bei KI-Diensten, die sich in das Smartphone integrieren und Aufgaben ausführen können.
Die Europäische Kommission hat am 27. April 2026 vorläufige Maßnahmen nach dem Digital Markets Act vorgestellt, die die Interoperabilität von Googles Android verbessern sollen. Die Kommission bittet dazu um Rückmeldungen.
Im Kern geht es um mehr Auswahl für Nutzer bei KI-Diensten, die sich in das Smartphone integrieren und Aufgaben ausführen können. Zugleich rückt damit Android als zentraler Verteilungskanal für KI-Funktionen in den Fokus.
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Die EU-Kommission hat vorläufige Maßnahmen vorgeschlagen, um Googles Datenteilung mit Dritten unter dem Digital Markets Act zu regeln. Betroffen sind auch berechtigte Anbieter, darunter KI-Chatbots mit Suchfunktionen, was den Zugang zu Suchdaten in Europa neu ordnen könnte.
Der Entwurf soll klären, wann KI-Systeme unter die strengeren Regeln des AI Act fallen. Für Unternehmen in Europa dürfte das die bislang unklare Grenze zwischen regulierter und nicht regulierter KI etwas schärfer ziehen.
Brüssel rückt zentrale Infrastruktur damit stärker ins Zentrum der Tech-Aufsicht. Für Anbieter entlang der KI-Wertschöpfungskette könnte das neue Vorgaben bei Rechenleistung, Zugang und Marktmacht bedeuten.
Die Europäische Kommission hat mit dem EUIPO ein Abkommen geschlossen, das die Durchsetzung des Digital Services Act bei Urheberrechtsverletzungen enger verzahnen soll. Im Fokus stehen sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen sowie Risiken rund um Piraterie, Fälschungen und andere IP-Verstöße.
Die Kommission plant, den DMA auf Cloud- und KI-Dienste auszuweiten. Große Anbieter wie Amazon, Microsoft und Alphabet müssten sich damit auf zusätzliche Vorgaben bei Marktverhalten und Interoperabilität einstellen.