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Der zuständige Ausschuss beriet den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-KI-Verordnung. Für die Marktüberwachung soll die Bundesnetzagentur zuständig werden.
Der zuständige Bundestagsausschuss hat sich mit dem Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-KI-Verordnung befasst. Nach dem Entwurf soll die Bundesnetzagentur die Marktüberwachung für KI-Systeme übernehmen.
Sachverständige begrüßten die zentrale Rolle der Behörde, verwiesen aber auf offenen Nachbesserungsbedarf bei Notifizierung, Reallaboren und der Aufsichtsarchitektur. Damit rückt nicht nur die Regulierung, sondern vor allem ihre praktische Durchsetzung in den Mittelpunkt.
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Der Digitalausschuss des Bundestags hat sich mit dem Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der EU-KI-Verordnung befasst. Im Zentrum steht die Frage, welche Behörde in Deutschland die Marktüberwachung für KI übernimmt.
Eine Anhörung im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung soll klären, wie die europäische KI-Regulierung in Deutschland praktisch angewendet wird. Für Anbieter, Behörden und Unternehmen wird damit aus EU-Recht konkreter Umsetzungsaufwand.
Mit der öffentlichen Anhörung zum Durchführungsgesetz rückt die nationale Umsetzung des EU AI Act in Deutschland in die nächste Phase. Für Unternehmen und Behörden wird damit relevanter, wie der europäische Rahmen hierzulande organisatorisch und aufsichtlich konkretisiert wird.
Der Entwurf soll klären, wann KI-Systeme unter die strengeren Regeln des AI Act fallen. Für Unternehmen in Europa dürfte das die bislang unklare Grenze zwischen regulierter und nicht regulierter KI etwas schärfer ziehen.
Die Unternehmen öffnen ihre Frontier-Modelle für Sicherheitsprüfungen vor dem breiten Einsatz. Im Fokus stehen Risiken durch Cyberangriffe und militärische Fehlanwendung.